Behandlungsbedingungen

Praxis der Osteopathie · Birgit Gutmann, Heilpraktikerin
Standorte Lauchringen und Konstanz · Stand: September 2026

1. Geltungsbereich

Diese Behandlungsbedingungen gelten für alle Behandlungs- und Beratungsverträge zwischen Birgit Gutmann, Heilpraktikerin (nachfolgend „Heilpraktikerin“), und ihren Patientinnen und Patienten (nachfolgend „Patient“) an beiden Praxisstandorten. Sie werden bei der Terminvereinbarung bzw. vor der ersten Behandlung vereinbart.

2. Behandlungsvertrag

Der Behandlungsvertrag (§§ 630a ff. BGB) kommt mit der verbindlichen Terminvereinbarung zustande – persönlich, telefonisch, per E-Mail oder über die Online-Terminbuchung. Die Heilpraktikerin ist keine Ärztin. Sie übt die Heilkunde auf Grundlage der Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz aus. Die Heilpraktikerin kann eine Behandlung ablehnen oder beenden, insbesondere wenn eine ärztliche Abklärung erforderlich erscheint oder das Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben ist.

3. Behandlungsmethoden und Aufklärung

Die angebotenen Verfahren (u. a. Osteopathie, Hypnose, Schröpfen, kinesiologische Muskeltests und Gesundheitsberatung) gehören überwiegend zur Erfahrungsheilkunde bzw. Komplementärmedizin. Ihre Wirksamkeit ist wissenschaftlich nicht in allen Fällen anerkannt. Ein bestimmter Behandlungserfolg kann nicht versprochen werden. Die Behandlung ersetzt keine ärztliche Diagnose oder Therapie. Laufende ärztliche Behandlungen und verordnete Medikamente sollen nicht ohne Rücksprache mit der behandelnden Ärztin bzw. dem behandelnden Arzt geändert oder abgesetzt werden. Über Art, Ablauf, Risiken und Alternativen der Behandlung wird der Patient vorab mündlich aufgeklärt.

4. Mitwirkung des Patienten

Der Patient macht vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu Beschwerden, Vorerkrankungen, Medikamenten, Schwangerschaft sowie zu psychischen Erkrankungen (insbesondere vor einer Hypnose) und teilt Veränderungen im Verlauf der Behandlung mit.

5. Honorar

Die Behandlung ist eine Privatleistung. Das Honorar richtet sich nach der jeweils aktuellen Preisliste der Praxis, die auf der Website unter „Behandlungsablauf & Preise“ einsehbar ist und in der Praxis ausliegt. Die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) dient als Orientierung für die Rechnungsstellung. Der Honoraranspruch besteht unabhängig davon, ob und in welcher Höhe eine Krankenversicherung, Beihilfestelle oder sonstige Stelle Kosten erstattet.

6. Kostenerstattung (wirtschaftliche Aufklärung)

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für Heilpraktikerleistungen grundsätzlich nicht. Einzelne gesetzliche Kassen erstatten Osteopathie im Rahmen freiwilliger Satzungsleistungen anteilig und nur unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. ärztliche Bescheinigung). Private Krankenversicherungen, Zusatzversicherungen und Beihilfestellen erstatten je nach Tarif ganz, teilweise oder gar nicht. Der Patient klärt eine mögliche Erstattung bitte vor Behandlungsbeginn selbst mit seiner Versicherung.

7. Zahlung

Der Patient erhält eine Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu zahlen.

8. Terminabsage und Ausfallhonorar

Die Praxis ist eine reine Bestellpraxis. Vereinbarte Termine sind ausschließlich für den jeweiligen Patienten reserviert. Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, ist er spätestens 24 Stunden vorher abzusagen – telefonisch (auch per Anrufbeantworter), per E-Mail an kontakt@praxis-eio.de oder über die Online-Terminverwaltung.

Wird ein Termin später als 24 Stunden vorher abgesagt oder ohne Absage nicht wahrgenommen, kann die Heilpraktikerin ein Ausfallhonorar in Höhe von 80 % des Honorars berechnen, das für den reservierten Termin laut Preisliste vorgesehen war. Dies gilt nicht, wenn der Patient die Verhinderung nicht zu vertreten hat (z. B. plötzliche Erkrankung, Unfall) oder wenn der Termin kurzfristig anderweitig vergeben werden konnte. Dem Patienten bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Ausfall entstanden ist. Das Ausfallhonorar ist keine Behandlungsleistung und wird von Versicherungen nicht erstattet.

Bei einer Verspätung des Patienten kann sich die Behandlungszeit entsprechend verkürzen; das Honorar bleibt davon unberührt. Muss die Heilpraktikerin einen Termin absagen, informiert sie den Patienten so früh wie möglich; ein Ausfallhonorar fällt in diesem Fall selbstverständlich nicht an.

9. Behandlung von Kindern und Säuglingen

Die Behandlung Minderjähriger erfolgt nur mit Einwilligung der Sorgeberechtigten. Bei gemeinsamem Sorgerecht versichert der anwesende Elternteil, im Einverständnis mit dem anderen sorgeberechtigten Elternteil zu handeln. Vertragspartner und Rechnungsempfänger ist der beauftragende Sorgeberechtigte.

10. Schweigepflicht und Datenschutz

Die Heilpraktikerin behandelt alle Informationen aus der Behandlung vertraulich und gibt sie nur mit Einwilligung des Patienten oder aufgrund einer gesetzlichen Pflicht weiter. Die Behandlung wird dokumentiert; die Dokumentation wird gemäß § 630f BGB zehn Jahre aufbewahrt. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten, einschließlich der eingesetzten Praxissoftware, enthält die Datenschutzerklärung.

11. Haftung

Die Heilpraktikerin haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für sonstige Schäden haftet sie bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für mitgebrachte Garderobe und Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen, soweit kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

12. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung dieser Behandlungsbedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung. Ich bin nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.